Rauchmelder retten Leben!!

 

Brandrauch ist tödlich. Aus diesem Grund können selbst kleine Brände zu einer lebensbedrohenden Gefahr werden.

Rauchmelderpflicht in Bayern

Seit dem 1. Januar 2013 müssen laut Gesetz nun auch in Bayern alle Gebäudeneu- und -umbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Dies betrifft:
Schlafräume
Kinderzimmer und

Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.
Die Vorgabe ist, dass jeweils mindestens ein Gerät installiert sein muss. Die Bayerische Bauordnung vom 11.12.2012 (Artikel 46, Absatz 4) verpflichtet zudem Bauherren und Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnraum dafür zu sorgen, dass die Geräte auch tatsächlich betriebsbereit sind.
Bestehende Wohnungen müssen in einer Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.

Die jährliche Wartung der Brandmelder liegt jedoch in allen Fällen in der Verantwortung der Nutzer. Das bedeutet im Vermietungsfall, dass Sie als Mieter einer Wohnung für die jährliche Sicht- und Funktionskontrolle bzw. für einen notwendigen Batteriewechsel zuständig sind.

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Rauchmelder von FireAngel
mit integrierter 10-Jahres-Batterie, vernetzbar
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